Politik und Recht zur Digitalisierung

Die Politik hat das Thema "Digitalisierung" verstärkt aufgenommen. Das wird zum Beispiel deutlich bei der Eröffnungsrede des damailgen Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel auf dem nationalen IT-Gipfel 2016. Das wird aber auch deutlich bei den Programmen der einzelnen Parteien.

 

So hat die SPD Ende 2015 ihr Grundsatzprogramm DigitalLeben verabschiedet. Das findet man auf der SPD-Website. Wenn man allerdings bei Google nach "Digitalisierung" sucht, erscheint die SPD-Website auf den ersten 20 Seiten der Suchergebnisse nicht (Stand: 5.1.2017). Weiter suchen wohl die wenigsten. Für jemand, der sich über "Digitalisierung" informieren möchte, existiert somit der "SPD-Standpunkt" zu dem Thema defacto nicht.

 

Wenn man das 41-seitige Papier "DigitalLeben – SPD Grundsatzprogramm für die digitale Gesellschaft" selbst nach einigen Schlagwörtern durchsucht, erhält man folgendes Ergebnis: Chance: 40x, Risiko / Risiken: 12x, Herausforderung: 14x. Die Wörter Gewinner und Verlierer erscheinen nicht im Text.

 

 

 

Der designierte neue SPD Parteivorsitzende Martin Schulz skizziert ausführlich auf der Arbeitnehmerkonferenz in Bielefeld seine Vorstellungen von den zukünftigen politischen Rahmenbedingungen rund um die Arbeit - auch in Blick auf eine bevorstehende verstärkte Digitalisierung unserer Wirtschaft und Gesellschaft.

 

 

 

Die FDP beschloss auf ihrem Parteitag im April 2016 das Papier "Chancen der digitalen Gesellschaft". Ihre Position zum Thema Digitalisierung kommuniziert die FDP auf Ihrer Website. Wenn man bei Google nach "Digitalisierung" sucht, erscheint die FDP-Website auf der ersten Seite der über 7 Millionen Suchergebnisse. Das ist ein hervorragendes Ergebnis (Stand 5.1.2017).

 

Wenn man das 20-seitige Papier "Chancen der digitalen Gesellschaft" selbst nach einigen Schlagwörtern durchsucht, erhält man folgendes Ergebnis: Chance: 39x, Risiko / Risiken: 7x, Herausforderung: 12x. Die Wörter Gewinner und Verlierer erscheinen nicht im Text.

 

 

 

Bei beiden Parteien werden die Chancen häufiger erwähnt als die Risiken und Herausforderungen - bei der FDP noch ausgeprägter als bei der SPD. "Gewinner" und "Verlierer" der Digitalisierung kommen in den Parteipapieren nicht vor.

 

Bei anderen Parteien wurde bisher (Stand: 5.1.2017) auf den Webseiten nichts vergleichbares gefunden. So bald dort vergleichbare Aktivitäten erkennbar sind, werden diese hier natürlich auch mit aufgenommen.

 

 

Alles was Recht ist

findet man hier.

 

Das Recht hinkt prinzipiell der technischen Entwicklung hinterher. Daraus ergibt sich ein schwieriges Spannungsfeld für jeden Akteur in der Digitalisierung.

 

Der Bundesverband der Deutschen Industrie hat sich mit der Fragestellung "Industrie 4.0: Digitale Wirtschaft - analoges Recht ?" intensiv beschäftigt. Die Aufzeichnung einer BDI-Veranstaltung vom 11.2.2016 mit dem gleichen Titel und mit prominenten Referenten findet man auf Youtube.

 

 

 

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist verabschiedet und wird voraussichtlich 2018 in Kraft treten. Weitere Informationen erhält man u.a. auf der Seite vom Bayrischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.

 

   

 

Streaming

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 5. Juni 2014 entschieden, dass die Vervielfältigungen im Browser-Cache keine Urheberrechtsverletzung darstellen. Welche Folgen hat die Entscheidung für das Anschauen von Streaming-Seiten? Hier analysiert Rechtsanwalt Christian Solmecke das Urteil im Detail.

 

 

WLAN Störerhaftung

Die Tagesschau berichtet am 15. September 2016: „EuGH setzt freien WLAN-Hotspots Grenzen".

Ein Betreiber eines offenen WLAN-Hotspots muss nicht grundsätzlich für Urheberrechtsverletzungen anderer haften, sagt der Europäische Gerichtshof. Allerdings kann von ihm verlangt werden, seinen Anschluss durch ein Passwort zu sichern. Ein Geschäftsmann muss nicht grundsätzlich dafür haften, wenn sein drahtloses Internet-Netzwerk für rechtswidrige Handlungen missbraucht wird. Er kann allerdings von der Musikindustrie dazu verpflichtet werden, das Netzwerk durch ein Passwort zu sichern und die Identität der Nutzer festzustellen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Fall aus Deutschland urteilte.

Im Ausgangsfall hatte das Musiklabel Sony den Inhaber einer Firma für Licht- und Tontechnik und Piratenpolitiker Tobias McFadden verklagt, weil über dessen offenes WLAN-Netz illegal Musik zum Download angeboten worden war. Das Landgericht München muss über den Fall entscheiden und bat den EuGH um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Das Landgericht hält es den Angaben zufolge für erwiesen, dass der Mann die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen habe. Es ziehe aber eine mittelbare Haftung in Betracht.

In dem EU-Gesetz geht es auch um die Haftungsbeschränkung bei derartigen Vorfällen. Die Luxemburger Richter sahen nun alle Voraussetzungen für diese Haftungsbeschränkung als erfüllt an. So habe nämlich der Geschäftsmann die Übermittlung der Daten nicht veranlasst, die Daten und den Adressaten nicht ausgewählt und die Daten auch nicht verändert. Ganz aus der Verantwortung entlässt der EuGH den Geschäftsmann und damit auch andere WLAN-Anbieter aber nicht. Der Urheberrechtsinhaber - in diesem Fall Sony - könne durchaus eine Anordnung beantragen, damit solche Vorfälle nicht vorkommen.

McFadden nannte das Urteil enttäuschend, es stelle aus seiner Sicht ein Hindernis für die Verbreitung offener Hotspots in Europa dar. Es gehe darum, dass es "niederschwelligen Zugang zum Internet geben soll für Jedermann", sagte McFadden. "Wenn ich aber erstmal rumlaufen muss und nach einem Passwort betteln muss, dann ist damit genau das Gegenteil erreicht .." Anfang Juni hatte der Bundestag bereits Erleichterungen für Anbieter von offenen WLAN-Hotspots in Deutschland beschlossen und die sogenannte Störerhaftung abgeschafft. Die Änderungen beinhalten allerdings immer noch keine explizite Freistellung von Unterlassungsansprüchen.

Das Urteil zum nachlesen: EuGH Luxemburg, vom 15.09.2016 - Az. C-484/14 https://goo.gl/sn8wse

Hier analysiert Rechtsanwalt Christian Solmecke das Urteil im Detail.

 

 

Die Gesetzesänderung des Telemediengesetzes ist nun am 27.7.2016 in Kraft getreten, doch darf man nun sein WLAN wirklich frei zugänglich machen? Hier analysiert Rechtsanwalt Christian Solmecke die Gesetzesänderung im Detail.

 

 

DSGVO Datenschutz-Grundverordnung

Jedes Unternehmen sollte eine Datenschutzerklärung vorhalten. Auf dieser Seite finden Sie den KOSTENFREIEN Datenschutzerklärungs-Generator der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz. Unsere Muster-Datenschutzerklärung wurde bereits an die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Die Nutzung unseres Mustertexts bedeutet: Sie haben eine Sorge weniger und können sich auf Ihr Hauptgeschäft konzentrieren.

 

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